FAQ - Häufig gestellte Fragen
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Steuerliche Vorteile entstehen vor allem bei Operate Lease Verträgen. Durch kurze Laufzeiten und Behandlung der Leasingzahlungen als Kosten können die Leasingobjekte beschleunigt „abgeschrieben" werden.
Ja, bei Finance Lease Verträgen hat der Leasingnehmer ein Kaufrecht. Mietkaufverträge sehen automatisch einen Eigentumsübergang vor. Die Möglichkeit des Erwerbes des Leasingobjektes bei Operate Lease Verträgen ist abhängig vom Land, in dem der Leasingvertrag abgeschlossen wurde.
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist in Abstimmung mit dem Leasinggeber möglich.
In den Angeboten sind alle Kosten transparent angeführt. Neben Anzahlungsleistungen und Leasingraten fallen meist noch Vertragskosten bzw. einmalige Bearbeitungsgebühren bei Vertragsabschluss an.
Mit einem Leasingvertrag schließen die Vertragspartner – Leasingnehmer und Leasinggeber – einen zeitlich begrenzten Nutzungsvertrag über ein Objekt ab. Die Leasingrate ist dabei die Nutzungsgebühr. Am Vertragsende kann das Objekt meist vom Leasingnehmer gekauft werden.
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung, die die Nutzung eines Objektes zusagt. Bei dieser Vertragsart ist die Leasinggesellschaft Eigentümer des Objektes, weshalb einerseits die Vertragsannahme schneller als bei einem Kredit erfolgen kann und andererseits die eingeforderten Sicherheiten üblicherweise geringer sind.
Bei einem Kredit wird eine Geldsumme verliehen, die in einem definierten Zeitraum – zuzüglich Zinsen – zurück zu zahlen ist. Die Verwendung der Geldsumme muss nicht zweckgebunden sein.
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