Leasing Glossar
Prüfung durch den LG, ob ein vom LN ausgewähltes Objekt bezüglich Beschaffung, Herkunft und Preis den (internen) Vorgaben des LG entspricht
Nicht amortisierter Wert am Vertragsende, Verwertungsrisiko wird vom Leasinggeber getragen
Leasingvertrag, der kein Finanzelease ist; bei dem Chancen und Risiken aus dem Objekt überwiegend beim LG verbleiben (Detaillierte Rahmenbedingungen z.B. unter IAS 17). Üblicherweise aktiviert der Leasinggeber, die Leasingzahlungen stellen für den Leasingnehmer Kosten dar.
Preis einer Kaufoption (wird meist zu Leasingbeginn festgelegt)
Auswahlmöglichkeit ein im Vertrag definiertes Recht auszuüben (z.B. Kaufrecht)
+43 (0) 50 4004 7133
office@vbleasing.com
Web Content Display
