Leasing Glossar
schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld vorübergehend zur Nutzung überlässt.
Auftrag an eine Bank, zu definierten Zeitpunkten regelmäßig einen bestimmten Betrag an ein Konto eines Dritten zu überweisen.
Direkter Geschäftskontakt zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber ohne Vermittlung duch einen Dritten.
+43 (0) 50 4004 7133
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