Leasing Glossar
Eine Partei lehnt das Angebot / den Vertragsabschluss ab, ein Vertrag kommt nicht zu Stande
Ein Geldbetrag der durch den Abschluss eines Vertrages (meist einmalig) fällig wird
Eine Person oder Gesellschaft die die Bücher (Buchhaltung) eines Unternehmens in buchhalterischer und steuerlicher Hinsicht auf Richtigkeit prüft und dafür über eine entsprechende Befähigung verfügt.
Periodische Reduzierung des (Buch-)Wertes einer Investition (gleiche Anteile p.a. / sinkende Anteile p.a.)
Höhe der periodischen Reduzierung in % des Anschaffungswertes od. Buchwertes bzw. Zeitraum in der die Abschreibung getätigt wird. Buchhalterische Methode Wertverlust (Abnutzung) fiktiv zu ermitteln.
eine Rechenoperation, bei der der Wert einer zukünftigen Zahlung für einen Zeitpunkt, der vor dem der Zahlung liegt, berechnet wird, unter Berücksichtigung einer Verzinsung
Prozentsatz mit der die Abzinsung kalkuliert wird
Wertmäßige Summe des gesamten Eigentums einer Gesellschaft
Zuschreibung eines Anlagegutes im Rechnungswesen (Bilanz)
standardisierte Vertragsbedinungen, die zusätzlich zu den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen gelten. Enthalten Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.
Das Recht des Leasinggebers, vom Leasingnehmer am Vertragsende zu verlangen, das Objekt zu einem (definierten) Restwert abzukaufen.
Das Recht (des Leasingnehmers) am Vertragsende das Objekt zu einem (definierten) Wert zu kaufen
umfasst die in einem Betrieb längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter. Gegenbegriff: Umlaufvermögen, das dem Unternehmen nur kurzfristig dient.
Regelmäßig fließende Zahlung, die sich aus den Elementen Zins und Tilgung zusammen-setzt. Während der Laufzeit verändert sich mit fortschreitender Tilgung das Verhältnis von Zinsanteil zu Tilgungsanteil der konstanten Annuität.
Vertragsklausel, die die Rahmenbedingungen einer vereinbarten Änderungsmöglichkeit definiert; Beispiel Zinsanpassungsklausel
Kosten die mit einer Anschaffung verbunden sind, wie Fracht, Verpackung, Montage, Inbetriebnahme …
Kaufpreis ohne MWSt
Zahlung vor oder bei Vertragsbeginn; ist volle Tilgung und senkt den Finanzierungsbetrag und damit die Höhe der Leasingraten
Ein Vertrag wird vorzeitig beendet; die noch ausstehenden Zahlungen werden berechnet und fällig gestellt.
Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages
Meist öffentliche Darstellung einer geplanten Investitions-, Bau-, oder Dienstleistungsmaß-nahme der öffentlichen Hand oder eines Unternehmens um potentielle Anbieter zur Angebots-abgabe einzuladen
Leasinggesellschaften, deren Anteil > 50% einer Bank gehören.
Genehmigung, dass ein Dritter definierte Beträge zu definierten Terminen vom Bankkonto abbuchen / einziehen kann
der Ausgangswert einer Leasingkalkulation oder der abgezinste Wert einer Reihe von zukünftigen Zahlungen
Steuerrechtlicher Begriff für die Abschreibungsdauer (AfA)
Objekte, die steuerlich und eigentumsrechtlich wie bewegliche Gegenstände behandelt werden, obwohl sie eigentlich nicht beweglich sind (Gebäudebestandteile)
eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts. Sie ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform.
befasst sich mit der Untersuchung von Unternehmen hinsichtlich ihrer derzeitigen und zukünftigen wirtschaftlichen Lage anhand des Jahresabschlusses, welcher sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie dem Anhang zusammensetzt und ggf. um den Lagebericht ergänzt wird.
Vorgaben zur Bilanzerstellung die von Ämtern oder Institutionen erstellt werden. (lokale Vorschriften wie HGB oder US-GAAP, überreginonale wie IAS/IFRS)
Geschäftsfälle die nicht in der Bilanz erscheinen (z.B. Miete anstelle von Investitionen)
Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person
Prüfung, ob ein Unternehmen / Person in der Lage ist, zu vereinbarende Verpflichtungen in der Zukunft vollständig und pünktlich zu erfüllen. Die Bilanzanalyse ist eine der Informationsquellen.
die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen
der in der Buchaltung / Bilanz dargestellte Wert eines Vermögensgegenstandes (korrigiert durch Abschreibung )
ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.
Leasingvertrag, bei dem der Leasingnehmer und der Leasinggeber in unterschiedlichen Ländern ihren Sitz haben.
schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld vorübergehend zur Nutzung überlässt.
Auftrag an eine Bank, zu definierten Zeitpunkten regelmäßig einen bestimmten Betrag an ein Konto eines Dritten zu überweisen.
Direkter Geschäftskontakt zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber ohne Vermittlung duch einen Dritten.
beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten und Leasingverträgen (in %). Bei Krediten und LV, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.
Eintritt in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag als Käufer
Genehmigung, dass ein Dritter definierte Beträge zu definierten Terminen vom Bankkonto abbuchen / einziehen kann
Zeitpunkt zu dem eine Zahlung (oder auch eine andere Aktion) auszuführen ist
Leasingvertrag bei dem Risiken und Chancen überwiegend beim Leasingnehmer liegen. Meist ist dann das Leasingobjekt auch beim Leasingnehmer zu aktivieren.
Meist im Fahrzeugbereich, Leasing einer Fahrzeugflotte
Forderungskauf oder -verkauf, mit oder ohne Übernahme des Bonitätsrisikos duch den Forfaiteur (Ankäufer der Forderung)
Dienstleitungspaket, das ausgewählte oder alle Einzelaktivitäten einer (technischen und kaufmännischen) Fuhrparkverwaltung umfasst und häufig als Ergänzung zu Leasingverträgen angeboten wird.
Leasing mit Servicepaket (meist im Fahrzeugbereich)
Marktfähigkeit eines Leasingobjekts, d. h. auch ein Dritter muß das Objekt wirtschaftlich sinnvoll nutzen können. Deshalb sind Sonder- oder Spezialanfertigungen von Objekten oft nicht leasingfähig
Deckt die Wertdifferenz zwischen Marktwert und Restobligo bei gelesten Objekten
Bezieht sich auf die Beschaffenheit / Funktion / Haltbarkeit eines Produkts über einen definierten Zeitraum (meist 6 Mon); freiwillige Leistung des Herstellers oder Lieferanten
Kaufpreis + Anschaffungskosten / Basis für die Aktivierung und AfA
Aus dem Kaufvertrag abgeleitete gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bei mangelhafter Lieferung; für die ersten 6 Monate ist die Beweislast beim Verkäufer, danach beim Käufer. Gesetzlich 24 Monate oder gem. Vertrag
meist gewinnabhängige Steuer, die von Gewerbebetrieben abzuführen ist
ist die Mindestlaufzeit eines Leasingvertrages, in der üblicherweise auch nicht gekündigt werden kann.
eine Option, bei der der Käufer das Recht hat das Objekt zu einem Preis zu kaufen, der niedriger ist als der (zu erwartende) Marktwert.
Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat.
Amtliches Register in dem alle Gewerbebetriebe eingetragen sind
Leasing von Computern, Peripheriegeräten und Zubehör
Leasinggeber ist der Herstelller oder eine vom Hersteller kontrollierte Gesellschaft
International Accounting Standard / International Financial Reporting Standards sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen und werden vom International Accounting Standards Board (IASB) erstellt und herausgegeben. Sie sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS sind in der EU für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.
Zahlungsunfähgikeit von Gewerbetreibenden, Unternehmen oder Privatpersonen
Wartung (und Pflege) von Objekten, meist gemäß Vorgabe des Herstllers (bei unsachgemäßer Wartung innerhalb der Garantiezeit können Gewährleistungsanprüche erlöschen)
(Nominal-)Zinssatz der einem Kredit- oder Leasingverhältnis zu Grunde liegt
Anschaffung eines Objektes zur (gewerblichen) Nutzung
Förderung von ausgewählten gewerblichen Investitionen durch die öffentliche Hand, um gewerbliche / landwirtschaftliche Aktivitäten zu unterstützen.
Monetäre Förderung von Investitionen durch die öffentliche Hand
Berechnung der Zahlungsströme (Zahlungshöhen und Zahlungszeitpunkte) eines Leasingvertrages
Leasing: Laufzeit die der Kalkulation zu Grunde liegt
Das Recht des Leasingnehmers am Vertragsende das Objekt zu einem definierten Wert zu kaufen
Betrag der vom Schuldner zur Sicherheit beim Gläubiger hinterlegt wird
Fahrzeugleasing: hier wird (neben der Laufzeit auch) eine Laufleistung definiert
Leasingvertrag mit einer Kommune / Gemeinde als Leasingnehmer
schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld vorübergehend zur Nutzung überlässt.
Vertraglich vereinbarte Laufzeit, die sich nach der technischen und/oder der steuerlichen Nutzungsdauer richtet
Verlängerung der (Rest-) Laufzeit vor Ablauf des Vertrages / von der Zustimmung des Leasinggebers abhängig
Ein Angebot des potentiellen Leasingnehmers über den Abschluss eines Leasingvertertrages (meist einseitig unterschriebener Vertrag - muss vom Leasingnehmer geprüft und mit Unterschrift bestätigt werden; wird dann zum Leasingvertrag)
Die individuellen Vertragsbedingungen + AGBs
Beschaffenheit des Leasingobjektes gemäß steuerrechtlicher Bedingungen
Leasinggesellschaft, die dem Leasingnehmer ein Leasingobjekt (vorübergehend, gegen Bezahlung einer Nutzungsgebühr / Miete) zur Nutzung überlässt
Privater oder gewerblicher Nutzer von Leasingobjekten
Zur Nutzung überlassener Gegenstand bei einem Leasingverhältnis
Monetäre meist regelmäßig wiederkehrende Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Überlassung eines Leasingobjektes
Zahlung vor oder bei Vertragsbeginn; ist volle Tilgung und senkt den Finanzierungsbetrag und damit die Höhe der Leasingraten
Vertrag in dem die Nutzungsüberlassung auf Zeit, gegen Gebühr zwischen LN und LG geregelt wird
Finanzleasing und Operativleasing und deren Modifikationen. Die Ausgestaltung eines Leasingvertrags hat nach gesetzlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen.
Hersteller oder Händler / Importeur, der das (Leasing-)objekt liefert
Die körperliche zur Verfügungstellung von Objekten oder Services
Der Zeitraum von der Bestellung bis zur Auslieferung des Objektes
Verfahren zur Beitreibung ausstehender Zahlungsverpflichtungen
(Tatsächlicher) Preis eines (gebrauchten) Objektes am Markt
Umsatzsteuer (Ust) nach dem Mehrwertsteuerverfahren; die Ust wird nur auf die Wertschöfpung der jeweiligen Produktions- oder Handelsstufe berechnet.
Vertrag mit automatischem Eigentumsübergang am Vertragsende, mit Bezahlung der letzten Rate. Ist in den MOE Märkten dem Finanzierungsleasing sehr ähnlich und findet deshalb meist nur dann Verwendung, wenn Vorgaben für (staatliche) Subventionen vorschreiben, dass der Endkunde (LN bzw. der Mietkäufer) von Beginn an eine Eigentümerposition einnehmen muss.
Leasing von Objekten die nach steuerlicher Qualifizierung "beweglich" sind
Leasingrate wird am Ende einer Periode (meist Monat) fällig
(Leasing-) verträge die dadurch gestört sind, dass ein Vertragspartner seine vertraglich definierte Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt (meist ausstehende Zahlungen)
Lebensdauer eines Objektes, Zeitraum während der ein Objekt im Allgemeinen (sinnvoll) genutzt werden kann
Prüfung durch den LG, ob ein vom LN ausgewähltes Objekt bezüglich Beschaffung, Herkunft und Preis den (internen) Vorgaben des LG entspricht
Nicht amortisierter Wert am Vertragsende, Verwertungsrisiko wird vom Leasinggeber getragen
Leasingvertrag, der kein Finanzelease ist; bei dem Chancen und Risiken aus dem Objekt überwiegend beim LG verbleiben (Detaillierte Rahmenbedingungen z.B. unter IAS 17). Üblicherweise aktiviert der Leasinggeber, die Leasingzahlungen stellen für den Leasingnehmer Kosten dar.
Preis einer Kaufoption (wird meist zu Leasingbeginn festgelegt)
Auswahlmöglichkeit ein im Vertrag definiertes Recht auszuüben (z.B. Kaufrecht)
schuldrechtliche Erklärungen im Gesellschaftsrecht, wonach ein Unternehmen dafür sorgen will, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Kreditverpflichtungen erfüllt.
eine Sache, Forderung oder ein Recht, das einem Gläubiger einer Forderung zur Absicherung der Rückzahlung übertragen wird. Falls die Forderung nicht beglichen wird kann das Pfand vom Gläubiger verwertet werden.
das Entgelt für eine verkäuferische oder geschäftsvermittelnde Tätigkeit.
Prüfung durch den LG ob ein Antrag und das Objekt den Vorstellungen / Bedingungen des LG entspricht und ob der LN in der Lage ist, den Vertrag ordnungsgemäß zu bedienen
Eine Art Kredit, verbunden mit dem Kauf eines Objektes / Zahlung des Kaufpreises auf Raten
eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf Tilgung der Schuld (aus Warenlieferung oder Dienstleistung) innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch regelmäßige, definierte Zahlungen
Geldmittelbeschaffung für die eigene Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck
der nicht abgeschriebener Teil eines Investments
Nicht amortisierter Wert am Vertragsende
Risiko als Differenz zwischen realisiertem Marktwert und Retswert aus Leasingvertrag; Risiko bei der Verwertung von Leasingobjekten
Vertragsbedingungen wo, wann und in welcher Form, Beschaffenheit, Umfang ein Leasingobjekt an den Leasinggeber zurück zu geben ist.
Vertraglich vereinbarte Pflicht des Leasingnehmers, ein Leasingobjekt zurückzugeben
Vereinbarung mit einem Dritten (auch dem Lieferanten), das gebrauchte Leasingobjekt zu einem definerten Zeitpunkt und Preis zu kaufen.
ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, sie sind entweder im Vertrag definiert oder beide Vertrags-Parteien einigen sich.
umfasst die in einem Betrieb längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter.
Eigentümer verkauft Objekte an eine Leasinggesellschaft und least sie dann von dort wieder zurück.
Die als letzte Rate definierte Zahlung einer Zahlungsreihe, deren Höhe von den bisherigen Raten abweichen kann
Instrument der Kreditsicherung; Übereignung von in Eigentum befindlichen Objekten an den Gläubiger
Finanzierungsleasingvertrag, bei dem während der Laufzeit die Anschaffungskosten nicht voll getilgt werden, es verbleibt am Ende ein Restwert. Der Leasingnehmer ist üblicherweise vertraglich verpflichtet, diesen Betrag zu leisten
Rückzahlung des Kapitals
Anteil der Kapitalrückzahlung in einer Zahlungsrate
Körperliche Übergabe des Leasingobjektes an den Leasingnehmer
Bestätigung der ordnungsgemäßen Übernahme eines Objektes und der Funktionsfähgikeit gemäß Kaufvertrag
Weitervermietung eines geleasten Objektes an einen Dritten (üblicherweise nur nach Zustimmung des Leasinggebers möglich)
Erlös durch Verkauf des (Leasing-)objektes
Andienungsrecht
Vertraglich zugesicherte Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit
Gewerbliche Tätigkeit der Vertrags- / Geschäftsvermittlung meist gegen Provisionszahlung
Leasingverträge sind üblicherweise auf eine definierte Vertragsdauer abgeschlossen und in dieser Zeit nur außerodentlich kündbar, d.h. beide Vertragspartener müssen zustimmen. Allerdings kann einseitig gekündigt werden, wenn ein Partner seine Verpflichtungen nicht erfüllt (z. B. Zahlungsrückstand). Bei Verträgen mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit für den LN ist der LN berechtigt zu kündigen.
Vertraglich vereinbarte Laufzeit, die sich nach der technischen und/oder der steuerlichen Nutzungsdauer richtet
Leasing als Instrument der Absatzförderung, wobei Leasing durch den Hersteller selbst, eine Tochtergesellschaft oder eine Partner-Leasinggesellschaft angeboten wird.
Erlös durch Verkauf des Leasingobjektes. Bei gestörten Verträgen (LN zahlt nicht) wird das Objekt eingezogen und verkauft.
Entgelt für ausgeliehene Beträge
Entgelt für verspätete (Rück-)zahlung
Finanzierungsleasingvertrag, bei dem der Anschaffungswert und alle Kosten während der Vertragslaufzeit voll amortisiert werden
Versicherung die die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt
Zahlung vor oder bei Vertragsbeginn; ist volle Tilgung und senkt den Finanzierungsbetrag und damit die Höhe der Leasingraten
Leasingrate wird am Anfang einer Periode (meist Monat) fällig
ein Zahlungsversprechen, einen bestimmten Betrag zu einem definierten Zeitpunkt an denjenigen zu zahlen, der den Wechsel vorlegt
Umtauschkurs für Währungen
Risiko das durch Währungskursschwankungen entsteht
Zeitdauer, während der ein Objekt wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann; insbesondere unter Berücksichtigung besonderer bzw. erhöhter Nutzung im jeweiligen Unternehmen
Leasing: wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der ein Objekt ohne Einschränkungen nutzen kann. Kann vom juristischen Eigentümer abweichen. Beim Finanzierungsleasing ist das wirtschaftliche Eigentum meist beim Leasingnehmer, das juristische beim Leasinggeber
vertraglich definierte Bedingungen (Beträge und Termine) für die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer eines Objekts
vertraglich vereinbarte Übertragung einer Forderung eines Gläubigers auf einen empfangenden Gläubiger, der dann neuer Gläubiger wird.
Entgelt für ausgeliehene Beträge
Anpassung des vereinbarten Zinssatzes an den aktuellen Marktzins (vertragliche Vereinbarung)
Anteil des Zinsbetrages in einer Rate, die bei Leasing und Kredit meist aus Zins und Tilgung besteht
Berechnung von Zinsen auf Kapital und bereits kapitalisierte (dem Kapital zugeschriebene) Zinsen vergangener Berechnungsperioden
Vertragliche Fixierung des Zinssatzes für eine definierte Zeit
Preis für geliehenes Kapital in % p.a.
+43 (0) 50 4004 7133
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