Leasing Glossar

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Ablehnung (Angebot / Vertrag)

Eine Partei lehnt das Angebot / den Vertragsabschluss ab, ein Vertrag kommt nicht zu Stande

Abschlussgebühr

Ein Geldbetrag der durch den Abschluss eines Vertrages (meist einmalig) fällig wird 

Abschlussprüfer / -prüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer

Eine Person oder Gesellschaft die die Bücher (Buchhaltung) eines Unternehmens in buchhalterischer und  steuerlicher Hinsicht auf Richtigkeit prüft und dafür über eine entsprechende Befähigung verfügt. 

Abschreiben / Abschreibung / AfA (linear, degressive)

Periodische Reduzierung des (Buch-)Wertes einer Investition (gleiche Anteile p.a. /  sinkende Anteile p.a.)

Absetzung für Abnutzung (AfA) AfA-Satz/AfA-Zeit

Höhe der periodischen Reduzierung in % des Anschaffungswertes od. Buchwertes bzw. Zeitraum in der die Abschreibung getätigt wird. Buchhalterische Methode Wertverlust (Abnutzung) fiktiv zu ermitteln.

Abzinsung (Diskontierung)

eine Rechenoperation, bei der der Wert einer zukünftigen Zahlung für einen Zeitpunkt, der vor dem der Zahlung liegt, berechnet wird, unter Berücksichtigung einer Verzinsung

Abzinsungsfaktor

Prozentsatz mit der die Abzinsung kalkuliert wird

Aktiva (Bilanz)

Wertmäßige Summe des gesamten Eigentums einer Gesellschaft

Aktivierung

Zuschreibung eines Anlagegutes im Rechnungswesen (Bilanz)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

standardisierte Vertragsbedinungen, die zusätzlich zu den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen gelten. Enthalten Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

Andienungsrecht (Leasing)

Das Recht des Leasinggebers, vom Leasingnehmer am Vertragsende zu verlangen, das Objekt zu einem (definierten) Restwert abzukaufen.

Ankaufsrecht / Kaufoption

Das Recht (des Leasingnehmers) am Vertragsende das Objekt zu einem (definierten) Wert zu kaufen

Anlagevermögen

umfasst die in einem Betrieb längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter. Gegenbegriff: Umlaufvermögen, das dem Unternehmen nur kurzfristig dient.

Annuität (Leasing)

Regelmäßig fließende Zahlung, die sich aus den Elementen Zins und Tilgung zusammen-setzt. Während der Laufzeit verändert sich mit fortschreitender Tilgung das Verhältnis von Zinsanteil zu Tilgungsanteil der konstanten Annuität.

Anpassungsklausel

Vertragsklausel, die die Rahmenbedingungen  einer vereinbarten Änderungsmöglichkeit definiert; Beispiel Zinsanpassungsklausel

Anschaffungs(neben)kosten

Kosten die mit einer Anschaffung verbunden sind, wie Fracht, Verpackung, Montage, Inbetriebnahme …

Anschaffungswert

Kaufpreis ohne MWSt

Anzahlung

Zahlung vor oder bei Vertragsbeginn; ist volle Tilgung und senkt den Finanzierungsbetrag und damit die Höhe der Leasingraten

Auflösung (vorzeitige)

Ein Vertrag wird vorzeitig beendet; die noch ausstehenden Zahlungen werden berechnet und fällig gestellt.

Auflösung von Leasingverträgen

Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages

Ausschreibung

Meist öffentliche Darstellung einer geplanten Investitions-, Bau-, oder Dienstleistungsmaß-nahme der öffentlichen Hand oder eines Unternehmens um potentielle Anbieter zur Angebots-abgabe einzuladen

Bankabhängige Leasinggesellschaften

Leasinggesellschaften, deren Anteil > 50% einer Bank gehören.

Bankeinzugsermächtigung

Genehmigung, dass ein Dritter definierte Beträge zu definierten Terminen vom Bankkonto abbuchen / einziehen kann

Barwert

der Ausgangswert einer Leasingkalkulation oder der abgezinste Wert einer Reihe von zukünftigen Zahlungen

Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

Steuerrechtlicher Begriff für die Abschreibungsdauer (AfA)

Betriebsvorrichtungen

Objekte, die steuerlich und eigentumsrechtlich wie bewegliche Gegenstände behandelt werden, obwohl sie eigentlich nicht beweglich sind (Gebäudebestandteile)

Bilanz

eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts. Sie ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) in Kontenform.

Bilanzanalyse

befasst sich mit der Untersuchung von Unternehmen hinsichtlich ihrer derzeitigen und zukünftigen wirtschaftlichen Lage anhand des Jahresabschlusses, welcher sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie dem Anhang zusammensetzt und ggf. um den Lagebericht ergänzt wird.

Bilanzrichtlinien

Vorgaben zur Bilanzerstellung die von Ämtern oder Institutionen erstellt werden. (lokale Vorschriften wie HGB oder US-GAAP, überreginonale wie IAS/IFRS)

Bilanzunwirksam / Bilanzneutral

Geschäftsfälle die nicht in der Bilanz erscheinen (z.B. Miete anstelle von Investitionen)

Bonität

Kreditwürdigkeit eines Unternehmens oder einer Person

Bonitätsprüfung

Prüfung, ob ein Unternehmen / Person in der Lage ist, zu vereinbarende Verpflichtungen in der Zukunft vollständig und pünktlich zu erfüllen. Die Bilanzanalyse ist eine der Informationsquellen.

Buchhaltung / Buchführung

die in Zahlenwerten vorgenommene, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einem Unternehmen

Buchwert

der in der Buchaltung / Bilanz dargestellte Wert eines Vermögensgegenstandes (korrigiert durch Abschreibung )

Bürgschaft

ein einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.

Cross-Border-Leasing

Leasingvertrag, bei dem der Leasingnehmer und der Leasinggeber in unterschiedlichen Ländern ihren Sitz haben.

Darlehen

schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein  Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld vorübergehend zur Nutzung überlässt.

Dauerauftrag

Auftrag an eine Bank, zu definierten Zeitpunkten regelmäßig einen bestimmten Betrag an ein Konto eines Dritten zu überweisen.

Direkt-Leasing

Direkter Geschäftskontakt zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber ohne Vermittlung duch einen Dritten. 

Effektiver Jahreszins (-satz) anfänglicher effektiver ….

beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten und  Leasingverträgen (in %). Bei Krediten und LV, deren Zinssatz oder andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern können, wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.

Eintritt in die Bestellung

Eintritt in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag als Käufer

Einzugsermächtigung / Abbuchungs-ermächtigung

Genehmigung, dass ein Dritter definierte Beträge zu definierten Terminen vom Bankkonto abbuchen / einziehen kann

Fälligkeit

Zeitpunkt zu dem eine Zahlung (oder auch eine andere Aktion) auszuführen ist

Finanzierungs-Leasing

Leasingvertrag bei dem Risiken und Chancen überwiegend beim Leasingnehmer liegen. Meist ist dann das Leasingobjekt auch beim Leasingnehmer zu aktivieren.

Flotten-Leasing

Meist im Fahrzeugbereich, Leasing einer Fahrzeugflotte

Forfaitierung

Forderungskauf oder -verkauf, mit oder ohne Übernahme des Bonitätsrisikos duch den Forfaiteur (Ankäufer der Forderung)

Fuhrparkmanagement

Dienstleitungspaket, das ausgewählte oder alle Einzelaktivitäten einer (technischen und kaufmännischen)  Fuhrparkverwaltung umfasst und häufig als Ergänzung zu Leasingverträgen angeboten wird.

Full-Service-Leasing

Leasing mit Servicepaket (meist im Fahrzeugbereich)

Fungibilität (Leasingobjekt)

Marktfähigkeit eines Leasingobjekts, d. h. auch ein Dritter muß das Objekt wirtschaftlich sinnvoll nutzen können. Deshalb sind Sonder- oder Spezialanfertigungen von Objekten oft nicht leasingfähig

GAP-Versicherungen

Deckt die Wertdifferenz zwischen Marktwert und Restobligo bei gelesten Objekten

Garantie

Bezieht sich auf die Beschaffenheit / Funktion / Haltbarkeit eines Produkts über einen definierten Zeitraum (meist 6 Mon); freiwillige Leistung des Herstellers oder Lieferanten

Gesamtinvestitionskosten (GIK)

Kaufpreis + Anschaffungskosten / Basis für die Aktivierung und AfA

Gewährleistung

Aus dem Kaufvertrag abgeleitete gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bei mangelhafter Lieferung; für die ersten 6 Monate ist die Beweislast beim Verkäufer, danach beim Käufer. Gesetzlich 24 Monate oder gem. Vertrag

Gewerbesteuer

meist gewinnabhängige Steuer, die von Gewerbebetrieben abzuführen ist

Grundmietzeit

ist die Mindestlaufzeit eines Leasingvertrages, in der üblicherweise auch nicht gekündigt werden kann.

Günstige Kaufoption

eine Option, bei der der Käufer das Recht hat das Objekt zu einem Preis zu kaufen, der niedriger ist als der  (zu erwartende) Marktwert.

Haftpflichtversicherung

Versicherungsvertrag, der einen Versicherer zum Ausgleich von Schadensersatzansprüchen verpflichtet. Ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht, wenn der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht schuldhaft verletzt hat  bzw. sich gefahrerhöhend verhalten hat und dadurch einem Dritten Schaden zugefügt hat.

Handelsregister

Amtliches Register in dem alle Gewerbebetriebe eingetragen sind 

Hardware-Leasing

Leasing von Computern, Peripheriegeräten und Zubehör

Hersteller-Leasing

Leasinggeber ist der Herstelller oder eine vom Hersteller kontrollierte Gesellschaft

IAS / IFRS

International Accounting Standard / International Financial Reporting Standards sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen und werden vom International Accounting Standards Board (IASB) erstellt und herausgegeben. Sie sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS sind in der EU für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.

Insolvenz

Zahlungsunfähgikeit von Gewerbetreibenden, Unternehmen oder Privatpersonen

Instandhaltung

Wartung (und Pflege) von Objekten, meist gemäß Vorgabe des Herstllers (bei unsachgemäßer Wartung innerhalb der Garantiezeit können Gewährleistungsanprüche erlöschen)

Interner Zins

(Nominal-)Zinssatz der einem Kredit- oder Leasingverhältnis zu Grunde liegt

Investitionen

Anschaffung eines Objektes zur (gewerblichen) Nutzung

Investitionsförderung

Förderung von ausgewählten gewerblichen Investitionen durch die öffentliche Hand, um gewerbliche / landwirtschaftliche Aktivitäten zu unterstützen.

Investitionszulage / - zuschuß

Monetäre Förderung von Investitionen durch die öffentliche Hand

Kalkulation (Leasing)

Berechnung der Zahlungsströme (Zahlungshöhen und Zahlungszeitpunkte) eines Leasingvertrages

Kalkulatorische Laufzeit

Leasing: Laufzeit die der Kalkulation zu Grunde liegt

Kaufoption

Das Recht des Leasingnehmers am Vertragsende das Objekt zu einem definierten Wert zu kaufen

Kaution

Betrag der vom Schuldner zur Sicherheit beim Gläubiger hinterlegt wird

Kilometer-Vertrag

Fahrzeugleasing: hier wird (neben der Laufzeit auch) eine Laufleistung definiert

Kommunal-Leasing

Leasingvertrag mit einer Kommune / Gemeinde als Leasingnehmer

Kredit

schuldrechtlicher Vertrag, bei dem ein  Darlehensgeber einem Darlehensnehmer Geld vorübergehend zur Nutzung überlässt.

Laufzeit (Leasingvertrag)

Vertraglich vereinbarte Laufzeit, die sich nach der technischen und/oder der steuerlichen Nutzungsdauer richtet

Laufzeit-Verlängerung

Verlängerung der (Rest-) Laufzeit vor Ablauf des Vertrages / von der Zustimmung  des Leasinggebers abhängig

Leasing-Antrag

Ein Angebot des potentiellen Leasingnehmers über den Abschluss eines Leasingvertertrages (meist einseitig unterschriebener Vertrag - muss vom Leasingnehmer geprüft und mit Unterschrift bestätigt werden; wird dann zum Leasingvertrag)

Leasing-Bedingungen

Die individuellen Vertragsbedingungen + AGBs

Leasing-Fähigkeit

Beschaffenheit des Leasingobjektes gemäß steuerrechtlicher Bedingungen

Leasing-Geber (LG)

Leasinggesellschaft, die dem Leasingnehmer ein Leasingobjekt (vorübergehend, gegen Bezahlung einer Nutzungsgebühr / Miete) zur Nutzung überlässt

Leasing-Nehmer (LN)

Privater oder gewerblicher Nutzer von Leasingobjekten

Leasing-Objekt (LO)

Zur Nutzung überlassener Gegenstand bei einem Leasingverhältnis 

Leasing-Rate

Monetäre meist regelmäßig wiederkehrende Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Überlassung eines Leasingobjektes

Leasing-Sonderzahlung

Zahlung vor oder bei Vertragsbeginn; ist volle Tilgung und senkt den Finanzierungsbetrag und damit die Höhe der Leasingraten

Leasing-Vertrag (LV)

Vertrag in dem die Nutzungsüberlassung auf Zeit, gegen Gebühr zwischen LN und LG geregelt wird

Leasing-Vertragsarten

Finanzleasing und Operativleasing und deren Modifikationen. Die Ausgestaltung eines Leasingvertrags hat nach gesetzlichen und steuerrechtlichen Grundsätzen zu erfolgen.

Lieferant

Hersteller oder Händler / Importeur, der das (Leasing-)objekt liefert 

Lieferung

Die körperliche zur Verfügungstellung von Objekten oder Services

Lieferzeit

Der Zeitraum von der Bestellung bis zur Auslieferung des Objektes

Mahnverfahren

Verfahren zur Beitreibung ausstehender Zahlungsverpflichtungen

Marktpreis

(Tatsächlicher) Preis eines (gebrauchten) Objektes am Markt

Mehrwertsteuer (MwSt)

Umsatzsteuer (Ust) nach dem Mehrwertsteuerverfahren; die Ust wird nur auf die Wertschöfpung der jeweiligen Produktions- oder Handelsstufe berechnet.

Mietkauf

Vertrag mit automatischem Eigentumsübergang am Vertragsende, mit Bezahlung der letzten Rate. Ist in den MOE Märkten dem Finanzierungsleasing sehr ähnlich und findet deshalb  meist nur dann Verwendung, wenn Vorgaben für (staatliche) Subventionen vorschreiben, dass der Endkunde (LN bzw. der Mietkäufer) von Beginn an eine Eigentümerposition einnehmen muss.

Mobilien-Leasing

Leasing von Objekten die nach steuerlicher Qualifizierung "beweglich" sind

Nachschüssig(e Zahlung)

Leasingrate wird am Ende einer Periode (meist Monat) fällig

Notleidende Verträge

(Leasing-) verträge die dadurch gestört sind, dass ein Vertragspartner seine vertraglich definierte Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt (meist ausstehende Zahlungen)

Nutzungsdauer

Lebensdauer eines Objektes, Zeitraum während der ein Objekt im Allgemeinen (sinnvoll) genutzt werden kann

Objektprüfung

Prüfung durch den LG, ob ein vom LN ausgewähltes Objekt bezüglich Beschaffung, Herkunft und Preis den (internen) Vorgaben des LG entspricht

Offener Restwert

Nicht amortisierter Wert am Vertragsende, Verwertungsrisiko wird vom Leasinggeber getragen

Operating-Leasing

Leasingvertrag, der kein Finanzelease ist; bei dem Chancen und Risiken aus dem Objekt überwiegend beim LG verbleiben (Detaillierte Rahmenbedingungen z.B. unter IAS 17). Üblicherweise aktiviert der Leasinggeber, die Leasingzahlungen stellen für den Leasingnehmer Kosten dar.

Optionspreis

Preis einer Kaufoption (wird meist zu Leasingbeginn festgelegt)

Optionsrecht

Auswahlmöglichkeit ein im Vertrag definiertes Recht  auszuüben (z.B. Kaufrecht)

Patronatserklärung

schuldrechtliche Erklärungen im Gesellschaftsrecht, wonach ein Unternehmen dafür sorgen will, dass eine kreditnehmende Tochtergesellschaft ihre Kreditverpflichtungen erfüllt.

Pfand

eine Sache, Forderung oder ein Recht, das einem Gläubiger einer Forderung zur Absicherung der Rückzahlung übertragen wird. Falls die Forderung nicht beglichen wird kann das Pfand vom Gläubiger verwertet werden.

Provision

das Entgelt für eine verkäuferische oder geschäftsvermittelnde Tätigkeit.

Prüfung (des Leasing-Antrags)

Prüfung durch den LG ob ein Antrag und das Objekt den Vorstellungen / Bedingungen des LG entspricht und ob der LN in der Lage ist, den Vertrag ordnungsgemäß zu bedienen

Ratenkauf

Eine Art Kredit, verbunden mit dem Kauf eines Objektes / Zahlung des Kaufpreises auf Raten

Ratenkauf (Teilzahlung)

eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner auf Tilgung der Schuld (aus Warenlieferung oder Dienstleistung) innerhalb eines festgelegten Zeitraums durch regelmäßige, definierte Zahlungen

Refinanzierung

Geldmittelbeschaffung für die eigene Vergabe von Krediten als Unternehmenszweck 

Restbuchwert

der nicht abgeschriebener Teil eines Investments

Restwert

Nicht amortisierter Wert am Vertragsende

Restwertrisiko

Risiko als Differenz zwischen realisiertem Marktwert und Retswert aus Leasingvertrag;  Risiko bei der Verwertung von Leasingobjekten

Rückgabebedingungen

Vertragsbedingungen wo, wann und in welcher Form, Beschaffenheit, Umfang ein Leasingobjekt an den Leasinggeber zurück zu geben ist.

Rückgabeverpflichtung

Vertraglich vereinbarte Pflicht des Leasingnehmers, ein Leasingobjekt zurückzugeben

Rückkaufvereinbarung

Vereinbarung mit einem Dritten (auch dem Lieferanten), das gebrauchte Leasingobjekt zu einem definerten Zeitpunkt und Preis zu kaufen.

Rücktritt (vom Vertrag)

ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, sie sind entweder im Vertrag definiert oder beide Vertrags-Parteien einigen sich.

Sachanlagen

umfasst die in einem Betrieb längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter.

Sale-and-lease-back

Eigentümer verkauft Objekte an eine Leasinggesellschaft und least sie dann von dort wieder zurück.

Schlusszahlung

Die als letzte Rate definierte Zahlung einer Zahlungsreihe, deren Höhe von den bisherigen Raten abweichen kann

Sicherungsübereignung

Instrument der Kreditsicherung; Übereignung von in Eigentum befindlichen Objekten an den Gläubiger

Teilamortisationsvertrag (Leasingvertrag)

Finanzierungsleasingvertrag, bei dem während der Laufzeit die Anschaffungskosten nicht voll getilgt werden, es verbleibt am Ende ein Restwert. Der Leasingnehmer ist üblicherweise vertraglich verpflichtet, diesen Betrag zu leisten

Tilgung (Kredit)

Rückzahlung des Kapitals

Tilgungsanteil

Anteil der Kapitalrückzahlung in einer Zahlungsrate

Übergabe (Leasingobjekt)

Körperliche Übergabe des Leasingobjektes an den Leasingnehmer

Übernahmebestätigung

Bestätigung der ordnungsgemäßen Übernahme eines Objektes und der Funktionsfähgikeit gemäß Kaufvertrag

Untervermietung

Weitervermietung eines geleasten Objektes an einen Dritten (üblicherweise nur nach Zustimmung des Leasinggebers möglich)

Veräußerungserlös

Erlös durch Verkauf des (Leasing-)objektes

Verkaufsoption

Andienungsrecht

Verlängerungs-Option

Vertraglich zugesicherte Option einer Verlängerung der Vertragslaufzeit

Vermittler

Gewerbliche Tätigkeit der Vertrags- / Geschäftsvermittlung meist gegen Provisionszahlung

Vertragsbeendiung (ordentlich/außerordentlich)

Leasingverträge sind üblicherweise auf eine definierte Vertragsdauer abgeschlossen und in dieser Zeit nur außerodentlich kündbar, d.h. beide Vertragspartener müssen zustimmen. Allerdings kann einseitig gekündigt werden, wenn ein Partner seine Verpflichtungen nicht erfüllt (z. B. Zahlungsrückstand). Bei Verträgen mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit für den LN ist der LN berechtigt zu kündigen.

Vertragsdauer / Vertragslaufzeit

Vertraglich vereinbarte Laufzeit, die sich nach der technischen und/oder der steuerlichen Nutzungsdauer richtet

Vertriebsleasing

Leasing als Instrument der Absatzförderung, wobei Leasing durch den Hersteller selbst, eine Tochtergesellschaft oder eine Partner-Leasinggesellschaft angeboten wird.

Verwertungserlös

Erlös durch Verkauf des Leasingobjektes. Bei gestörten Verträgen (LN zahlt nicht) wird das Objekt eingezogen und verkauft.

Verzinsung

Entgelt für ausgeliehene Beträge

Verzugszinsen

Entgelt für verspätete (Rück-)zahlung

Vollamortisationsvertrag (Leasing)

Finanzierungsleasingvertrag, bei dem der Anschaffungswert und alle Kosten während der Vertragslaufzeit voll amortisiert werden

Vollkaskoversicherung (Fahrzeuge)

Versicherung die die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt

Vorauszahlung

Zahlung vor oder bei Vertragsbeginn; ist volle Tilgung und senkt den Finanzierungsbetrag und damit die Höhe der Leasingraten

Vorschüssig(e Zahlung)

Leasingrate wird am Anfang einer Periode (meist Monat) fällig

Wechsel

ein Zahlungsversprechen, einen bestimmten Betrag zu einem definierten Zeitpunkt an denjenigen zu zahlen, der den Wechsel vorlegt

Wechselkurs

Umtauschkurs für Währungen

Wechselkursrisiko

Risiko das durch Währungskursschwankungen entsteht

Wirtschaftliche Nutzungsdauer

Zeitdauer, während der ein Objekt wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann; insbesondere unter Berücksichtigung besonderer bzw. erhöhter Nutzung im jeweiligen Unternehmen

Wirtschaftliches Eigentum

Leasing: wirtschaftlicher Eigentümer ist derjenige, der ein Objekt ohne Einschränkungen nutzen kann. Kann vom juristischen Eigentümer abweichen. Beim Finanzierungsleasing ist das wirtschaftliche Eigentum meist beim Leasingnehmer, das juristische beim Leasinggeber

Zahlungsbedingungen

vertraglich definierte Bedingungen (Beträge  und Termine) für die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer eines Objekts

Zession

vertraglich vereinbarte Übertragung einer Forderung eines Gläubigers auf einen empfangenden Gläubiger, der dann neuer Gläubiger wird.

Zins

Entgelt für ausgeliehene Beträge

Zinsanpassung

Anpassung des vereinbarten Zinssatzes an den aktuellen Marktzins (vertragliche Vereinbarung)

Zinsanteil

Anteil des Zinsbetrages in einer Rate, die bei Leasing und Kredit meist aus Zins und Tilgung besteht

Zinseszins

Berechnung von Zinsen auf Kapital und bereits kapitalisierte (dem Kapital zugeschriebene) Zinsen vergangener Berechnungsperioden

Zinsfestschreibung

Vertragliche Fixierung des Zinssatzes für eine definierte Zeit

Zinssatz

Preis für geliehenes Kapital in % p.a.

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